Der Einsatz von E-Voting bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen war eines der anspruchsvollsten E-Government-Projekte des Jahres 2009. Dabei galt es, den papierbasierten Wahlprozess um einen elektronischen Wahlkanal zu ergänzen und so neue Möglichkeiten zur Stimmabgabe zu schaffen. Damit ging die Modernisierung der Wahlverwaltung sowie die datenschutzrechtliche Regelung der Wahlverwaltung einher. Die erstmalige Durchführung von E-Voting bei einer rechtsgültigen Wahl in Österreich war erfolgreich. Knapp 1% (2.161) der wahlberechtigten Studierenden haben ihre Stimmen elektronisch zwischen 18. und 22. Mai 2009 abgegeben. Zur Identifizierung und Authentifizierung verwendeten sie die Bürgerkarte und ein passendes Lesegerät. Die Anonymisierung erfolgte mit Hilfe eines kryptographischen Protokolls bei der Auszählung, ähnlich dem bei der Briefwahl. Der Betrieb des E-Voting erfolgte ausfallssicher in zwei Rechenzentren des Bundesrechenzentrums, die verwendete Wahlsoftware und begleitende Dienstleistungen wurden von Scytl zugekauft. Da es sich bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen um admi-nistrativ sehr herausfordernde Wahlen handelt, stellte neben der technischen Implementierung die Anpassung der rund um die Organisation der Wahlen notwendigen Prozesse eine besondere Herausforderung dar. Durch dieses Pilotprojekt konnten so für den österreichischen Rechtsrahmen angepasste Standardprozesse entwickelt werden, die auf Basis der gemachten Erfahrungen für zukünftige Projekte weiter optimiert werden können. Es muss aber angemerkt werden, dass der öffentliche politische Diskurs dem Wahlkanal E-Voting, aber auch den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen im Allgemeinen nicht dienlich war. Ein Diskurs rund um E-Voting ist allerdings notwendig und wichtig und hat zur Bewusstseinsbildung im Umgang mit neuen Technologien beigetragen, wodurch in Zukunft eine rationalere Diskussion möglich sein wird. Der Einsatz der Bürgerkarte war aufgrund der mit ihr verbundenen hohen Sicherheit und der rechtlichen Vorgaben sinnvoll. Die Durchdringung der Bürgerkarte ist aber zum jetzigen Zeitpunkt gering. Daher wurde vom BMWF die Durchdringungsaktion studi.gv.at initiiert. Der Zahl der Aktivierung wurde erst höher, je näher der Wahltermin kam. Es lässt vermuten, dass es derzeit zu wenig Anwendungsmöglichkeiten mit Relevanz für Studierende zur Verwendung der Bürgerkarte gibt, wodurch der Mehrwert schwer vermittelbar ist (bzw. war). Dadurch ergibt sich eine geringe Nutzung. Die Durchdringung der Bürgerkarte wird aber erst dann gegeben sein, wenn eine Vielzahl an Services mit entsprechender Funktionalität insbesondere für Studierende angeboten wird.